ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BE­DIN­GUNGEN Cecilienpark Oberharz / Harz Heide Grund­besitz GmbH & Co. KG (nachstehend Vermieter genannt)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern und Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter / Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande.

Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

§ 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Mieter ist verpflichtet, die für die Ferienhaus- oder Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für unmittelbar vom Mieter oder über den Vermieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Eine Rechnung des Vermieters (Buchung) ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Erst nach Eingang des Mietpreises auf dem Konto des Vermieters und nach Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages ist die Buchung verbindlich. Diese Regelung gilt nicht, wenn in Zusammenhang mit der Buchung etwas Abweichendes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug des Mieters gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an den Vermieter zu erstatten. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Mieter eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

§ 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG)/ NICHT­IN­AN­SPRUCH­NAHME DER LEISTUNGEN

Ein Rücktritt des Mieters von dem geschlossenen Beherbergungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen in Textform erfolgen.

Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Vermieter kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten aktuell folgende Regelungen für die Stornierung von Ferienhäusern und Hotelzimmern:

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§ 5 RÜCKTRITT DES VERMIETERS

Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  1. Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  2. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  3. Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
  4. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 AN- UND ABREISE / ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE, UND RÜCKGABE

Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Ferienhauses oder Zimmers, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr wird um eine entsprechende Mitteilung gebeten. Ansonsten können die Ferienhäuser nach 19:00 Uhr anderweitig vergeben werden, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen den Vermieter herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser bzw. Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

§ 7 HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden gegenüber nicht. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hofparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hofgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.

§ 8 SONSTIGES

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich möglich. Dieses ist jedoch ausdrücklich bei Buchung anzufragen und bestätigen zu lassen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Goslar- Hahnenklee.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Der Cecilienpark Oberharz ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

GERNE STEHEN WIR FÜR FRAGEN UND AUSKÜNFTE JEDERZEIT ZUR VERFÜGUNG.

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